![]() |
Institut für
Energie-Effiziente Architektur
|
|
|
|
Geltender Energie-Standard bei großen Bauprojekten - Wie sich Sachverständige vertraglich absichern können, wenn sie Neubauten nach EnEV- oder Passivhaus-Standard sowie Niedrigstenergie- oder Plus-Energie-Häuser planen. Der Beitrag erläutert, welche Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben jeweils gilt und wie sich Planer vertraglich absichern können, wenn sie Gebäude nach einem novellierten EnEV-Standard planen. Die Autoren gehen ferner auf die Fälle ein, in denen der Bauherr ein Niedrigstenergiegebäude nach der EU-Gebäuderichtlinie 2010, im Passivhaus-Standard oder ein Plus-Energie-Haus bauen will. Diskussion
zur Änderung der Energieeinsparverordnung - Umfrage EnEV-online:
Industriebau-Fachleute kritisch gegenüber EnEV 2012 jedoch positiv
gegenüber Niedrigstenergiebauten ab 2021 - Gespannt warten
Architekten, Planer und Bauherren auf den Entwurf der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2012). Anfang nächsten Jahres soll es
soweit sein. Bei einer aktuellen Umfrage des Fachportals EnEV-online.de
zeigte sich die Hälfte der Planer sehr skeptisch gegenüber verschärften
energetischen Anforderungen im Industriebau. Mit Blick auf die Zukunft
sehen jedoch zwei Drittel der Befragten realistische Chancen für
Niedrigstenergie-Neubauten ab 2021, wie es die EU-Gebäuderichtlinie
fordert. Welche Argumente bringen die skeptischen und optimistischen
Teilnehmer an der Umfrage?
Auf dem Weg zur EnEV 2012 - Die Novelle der
Energieeinsparverordnung im Spannungsfeld zwischen europäischer
Gebäuderichtlinie, deutscher Energiewende und Wirtschaftlichkeitsgebot.
Der Beitrag im Heft 5/2011 der Fachzeitschrift "Der Bausachverständige"
Fraunhofer IRB Verlag spannt einen Bogen vom aktuellen Stand der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in der Praxis, über die
Anforderungen der EU-Richtlinie 2010 und den Zielen der Energiewende zur
kommenden EnEV 2012. |
|
|