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Presseinformationen


14.01.2009 - Autorenbeitrag mit 2 Bildern

Wärmegesetz 2009: Sieben häufige Missverständnisse
Es ist soweit: Seit 1. Januar gilt in ganz Deutschland das neue Wärmegesetz. Wer einen Bauantrag einreicht oder eine Bauanzeige erstattet, muss für Heizung und Warmwasser auch erneuerbare Energien nutzen: Solarenergie, Erdwärme, Biomasse, usw. oder Ersatzmaßnahmen durchführen. Unter Bauherren und Fachleuten sind bereits Missverständnisse zum neuen Wärmegesetz verbreitet. Wir klären hier sieben davon auf.
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Wärmegesetz: 7 häufige Missverständnisse
|Wärmegesetz: 7 Missverständnisse (pdf, 6 Seiten)

01.12.2008 - Presseinfo mit 2 Bildern
Kostenloser Verbrauchertipp: Der richtige Energieausweis im Wohnbestand -
Checkliste hilft Vermietern und Verkäufern bei der Wahl zwischen dem aufwändigen Bedarfsausweis und dem günstigen Verbrauchsausweis. Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, darf vom 1. Januar 2009 an den Energieausweis für jede Immobilie verlangen. Der Vermieter oder Verkäufer muss Käufern oder Neumietern unverzüglich einen Energieausweis zugänglich machen, sonst drohen ihm möglicherweise hohe Bußgelder.
Der richtige Energieausweis im Wohnbestand (Presseinfo + Bilder)
Energieausweis, Energiepass und EnEV: Broschüren (Publikationen)

17.06.2008 - Presseinfo mit 2 Bildern
Energieausweis: Sieben häufige Missverständnisse
Worauf Käufer und Neumieter von Immobilien ab 1. Juli achten sollten. Ab 1. Juli 2008 ist es soweit. Ab diesem Tag dürfen potenzielle Käufer und Neumieter von Wohnungen und Wohnhäusern Baujahr 1965 oder älter den Energieausweis verlangen. Der Eigentümer könnte den Energieausweis beispielsweise im Flur oder Treppenhaus aushängen bei der Besichtigung. Leider sind zum Thema "Energieausweis, Energiepass und EnEV" auch viele Missverständnisse verbreitet. Wir helfen sie aufzuklären.
Energieausweis: Sieben häufige Missverständnisse (Presseinfo + Fotos)
Energieausweis, Energiepass und EnEV: Broschüren (Publikationen)

24.04.2006 - Presseinfo mit Bild
Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude
Energiepass, Energieausweis, Energiebedarfsausweis, Wärmeschutznachweis. Das neue Merkblatt erläutert übersichtlich und gibt Praxis-Tipps zu den Fragen: Welche Gebäude sind jeweils betroffen? Wer ist berechtigt die Nachweise auszustellen? Welcher Aufwand ist zu erwarten? Welches Honorar ist angemessen? Wie bereitet man sich für den Energieausweis-Boom vor? Angesprochen sind Fachleute und interessiertes Publikum, die sich mit dem Thema "Energie-Nachweise für Gebäude" heute und zukünftig befassen.
Energieausweis, Energiepass und EnEV (Presseinfo + Fotos)

 
Pressekontakt

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
Bebel-Straße 78, 3. OG, D-70193 Stuttgart
Telefon: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 26
Telefax: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 27
E-Mail:    presse(at)tuschinski.de
Internet: www.tuschinski.de

 
 

Aktueller Stand: 27.02.2009.

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